Aufgehoben - Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgungsgebiete des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Karlsberggruppe

    Aufgehoben - Chlorung ab 11.10.2023

    13.11.2023:

    Die Anordnung zur Chlorung wurde vom Gesundheitsamt aufgehoben. Somit wird die Chlorung allmählich zurückgefahren und Ende der Woche gänzlich eingestellt.

    26.10.2023:

    Das für den Bereich der Wasserversorgungsgebiete des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Karlsberggruppe angeordnete Abkochgebot vom 10.10.2023 wurde vom Gesundheitsamt aufgrund mehrerer negativen Proben mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
    Die Anordnung der Chlorung bleibt aus Vorsorgegründen zunächst eine Zeitlang bestehen.

    20.10.2023:

    Die aktuellen Probenergebnisse (s.u.) verzeichnen keine Auffälligkeiten. Erst nach mehrfacher negativer Beprobung wird und kann das Abkochgebot vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Daher gilt weiterhin das Abkochgebot für beide Wasserversorgungsbereiche der Karlsberggruppe und der Gemeindewerke Stammbach.

    16.10.2023 Informationen:

    Der Fremdkörper wurde ordnungsgemäß entfernt und die Ursache wird derzeit beseitigt. Die betroffenen Wasserkammern wurden geleert und werden desinfiziert. Die Beprobungen finden seit letzter Woche engmaschig statt. Eine Aufhebung des Abkochgebotes wird erst nach mehrfachen negativen Beprobungen des gesamten Wasserversorgungsgebietes erfolgen. Die nächsten Ergebnisse werden am Donnerstag, den 19.10.2023 erwartet, woraufhin weitere Informationen veröffentlicht werden.

    10.10.2023:

    Im Bereich der Wasserversorgungsgebiete des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Karlsberggruppe wurde bei einer Kontrollbegehung des Hochbehälters Karlsberg eine mikrobiologische Verunreinigung durch einen Fremdkörper in einer Wasserkammer festgestellt.

    Aufgrund dessen ordnet das Gesundheitsamt des Landratsamtes Hof vorsorglich mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot im Bereich der Wasserversorgung der Karlsberggruppe an. Des Weiteren schreibt das Gesundheitsamt Hof eine Chlorung des Wassers vor, welche ab dem 11.10.2023 durchgeführt wird.

    Teile der Stadt Münchberg:

    • Ahornis mit Ahornismühle, Ziegenrück, Ahornis-Kuppel
    • Biengarten mit Oberer und Unterer Birnstengel, Löhlein, Wiesenthal
    • Hildbrandsgrün mit Schneidersgrün, Ruppes, Wäldlein
    • Maxreuth
    • Plösen
    • Pulschnitz, Pulschnitzberg
    • Sauerhof mit Ziegelhütte und Sauerhof-Kuppel
    • Schödlas mit Neutheilung
    • Nebers
    • Schweinsbach mit Weiterlieferung an den Markt Zell
    • Solg
    • Straas mit Am Schödelein

    Teile des Markt Stammbachs:

    • Fleisnitz mit Hampelshof, Altpoppenreuth, Lindenhof, Höflein
    • Förstenreuth mit Mittler- und Untereinzel, Kropfmühle, Am Karlsberg
    • Oelschnitz mit Abendhut, Kirschbaum
    • Tennersreuth mit Obertennersreuth
    • Querenbach
    • Bereiche der Gemeindewerke Stammbach

    Die folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:  

    • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
    • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
    • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
    • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
    • Zahnarztpraxen wird vorgeschrieben, vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
    • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.

    Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, werden wir Sie wieder informieren

     

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