Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Markt Stammbach
Rathausstr. 7
95236 Stammbach
- +49 9256 96009-0
- +49 9256 96009-30
Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 12:00
Donnerstag 09:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30